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J!Cast 70 Affiliate Marketing E-Mail
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Geschrieben von Jana Semrau   
Friday, 14. November 2008

Unternehmen, die im Internet einen großen Kundenkreis ansprechen möchten, müssen dafür heutzutage (zu ihrem Glück) keinen Finger mehr krumm machen: Mit Hilfe des sog. Affiliate Marketings übernehmen andere für sie das Setzen von Werbung oder Anbieten von Produkten und Dienstleistungen, ohne dass die Beworbenen selbst tätig werden müssten.

Die Idee dieses mittlerweile weit verbreiteten Werbekonzepts klingt simpel und positiv für alle Beteiligten. Doch wie ist die Situation zu beurteilen, wenn der „Affiliate“ die Werbung des „Merchant“ in rechtswidriger Weise setzt, zum Beispiel auf jugendgefährdenden Internetseiten oder indem er Markenrechte von Mitbewerbern verletzt? Wer ist dann in die Haftung zu nehmen und von welcher Haftung sprechen wir überhaupt?

Antworten auf diese Fragen gibt im Gespräch mit Jana Semrau Dr. Tobias Schelinski. Er ist Anwalt im Hamburger Büro der Kanzlei Taylor Wessing und dort unter anderem auf Softwarevertrags- und vertriebsrecht, Datenschutz- und E-Commerce-Recht spezialisiert.

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Kommentare
Haftung als Seitenbetreiber bei fremder
geschrieben von Gast on 2008-12-22 11:48:25
Hallo, 
 
und herzlichen Dank für diesen guten Überblick in diese sehr interessante Thematik. Aber für den Laien werden eine Reihe weiterer Fragen aufgeworfen: 
 
Wie sieht es eigentlich anders herum aus? Also wenn man nicht Affiliate einer einzelnen Firma ist, die ihre Produkte auf meiner Webseite bewirbt, sondern man Werbung über einen Werbeanbieter, wie z.B. Google Adsense, Contaxe, Xanox, etc., auf seinen Seiten einbindet und dafür dann bezahlt wird. Bei diesen Systemen kennen sich Merchant und Affiliate (meist) nicht. Wer haftet da für wen/was? Ist es dem Seitenbetreiber zuzumuten seine Google Adsense Werbung mehrfach täglich zu kontrollieren, damit kein Google Adwords Kunde eine Marken oder Urheberrechtsverletzung begeht? Das Ausschließen dieser speziellen Werbung wäre dann ein neues Problem, da die Werbung ja nicht vom Seitenbetreiber sondern vom Vermittler über ein Script eingeblendet wird. Oder ist es in dem Fall so, und das kann ich mir bei uns in Deutschland nicht ganz vorstellen, das diese Werbeform für den Affiliate problem- und risikolos ist? Oder haftet der Seitenbetreiber erst ab dem Moment, wenn ihm der Rechtsverstoß innerhalb der eingeblendeten Werbung bekannt wird? 
 
Fragen über Fragen, trotzdem würde ich mich über eine Antwort, sehr gern auch wieder als Podcast sehr freuen 
 
Viele Grüße 
 
Dirk  
studieren-in-rostock.blogspot.com

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