Wer einen günstigen Küchentisch haben möchte, der ruhig etwas älter sein darf, wird auf dem Flohmarkt fündig. Das Prinzip "second hand" nutzt dabei Händlern und Käufern gleichermaßen. Warum sollte dies also nicht auch bei Software möglich sein?
Im Urheberrecht ist die Zweitverwertung geschützter Werke frei, gebrauchte CDs können also ohne Weiteres weiterverkauft werden. Allerdings gilt dies grundsätzlich nur für körperliche Werke, nicht dagegen für Software, die allein online übertragen wird. Ob dennoch auch hier eine Erschöpfung des Urheberrechts eintritt und damit der Gebrauchthandel zulässig ist, wird von den Oberlandesgerichten in München und in Hamburg sehr unterschiedlich beurteilt. Die Feinheiten dieses Meinungsstreits erläutert Jana Semrau, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster.
Hall-o geschrieben von Gast on 2007-08-18 18:30:35Leider mache ich die Aufnahmen ja meist bei meinem Gesprächsgast im Büro - je nachdem wie gut sich das von der Raumakustik her eignet, gibt es dann mal mehr oder weniger Hall. Zuhause habe ich Schaumstoffmatten - aber die jedesmal mitzuschleppen, ist mir einfach zu viel Aufwand. Vielleicht besuche ich demnächst vorwiegend Menschen mit Aktenstapeln auf ihrem Schreibtisch, das könnte schon helfen... Gibt es dazu andere Tipps? Laura
geschrieben von Gast on 2007-08-14 22:09:41Es ist nach meiner Erfahrung vorteilhaft eine Aufzeichnung mit möglichst wenig akustischem Hall aufzuzeichnen. Je nach Kompressionsverfahren ergibt sich eine geringere Datenmenge und eine bessere Verständlichkeit.
Inhaltlich sind alle Beiträge aktuell und gut aufbereitet. Kompliment! Weiter so. Rolf Moers